Gültigkeit für ausländische Auftraggeber
Das Prüfzeichen wird zweisprachig ausgewiesen (deutsch/englisch) und ist für internationale Partnerunternehmen, Einkaufsabteilungen und Lieferantenaudits nachvollziehbar dokumentiert.
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Zertifizierte Betriebe können ihre geprüfte Qualität auch gegenüber ausländischen Auftraggebern belegen. Die Prüfstelle gleicht dafür grenzüberschreitende Register- und Normstandards ab und weist das Ergebnis im öffentlichen Register aus.
Das Prüfzeichen wird zweisprachig ausgewiesen (deutsch/englisch) und ist für internationale Partnerunternehmen, Einkaufsabteilungen und Lieferantenaudits nachvollziehbar dokumentiert.
Abgleich der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über das EU-Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem als Nachweis der grenzüberschreitenden Unternehmereigenschaft.
Sofern vorhanden, wird die Legal Entity Identifier-Nummer gegen das öffentliche GLEIF-Register geprüft und im Zertifikatsdatensatz hinterlegt.
Bestehende Managementsystem-Zertifikate werden als Vorprüfung anerkannt; die Prüfstelle dokumentiert Zertifikatsnummer, Zertifizierer und Laufzeit im Register.