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Rechtssicherheit der Werbung mit dem DDS-Prüfzeichen

Die Werbung mit Prüfzeichen ist in Deutschland streng reguliert. Das DDS erfüllt die Anforderungen der Rechtsprechung technisch bereits im Siegel selbst, sodass zertifizierte Betriebe ihre Prüfung ohne wettbewerbsrechtliches Risiko ausweisen können.

BGH I ZR 160/14

Urteilskonforme Fundstellenangabe

Der Bundesgerichtshof verlangt bei der Werbung mit Prüfzeichen, dass Verbraucher die Fundstelle der Prüfung ohne Mühe erreichen können. Jedes DDS-Siegel führt deshalb per Klick direkt auf den öffentlichen Registereintrag mit Prüfkatalog, Prüfnummer, Prüfjahr und Gültigkeitsdauer.

  • Fundstelle im Siegel selbst verlinkt, kein zusätzlicher Suchweg
  • Prüfkatalog nach DDS-Norm 01:2026 öffentlich einsehbar
  • Gültigkeitsdauer und Ausstellungsdatum im Register ausgewiesen
  • Click-to-Verify-Ansicht mit Prüfprotokoll und QR-Code

UWG-Schutz

Automatischer Abmahnschutz bei Ablauf

Wird eine Zertifizierung nach zwölf Monaten nicht verlängert, entfernt das Web-Widget das Siegel eigenständig oder wechselt in den Archivstatus. Damit wird die Werbung mit einem abgelaufenen Prüfzeichen technisch verhindert, bevor sie wettbewerbsrechtlich angreifbar wird.

  • Statusabfrage bei jedem Aufruf des eingebetteten Siegels
  • Automatische Ausblendung oder Archivkennzeichnung nach Ablauf
  • Registereintrag zeigt den Status transparent an
  • Erinnerung an den Betrieb vor Ablauf des Prüfzyklus

DSGVO

Datenschutzkonforme Einbettung

Das Siegel wird ohne Drittanbieter-Tracker, ohne Cookies und ohne Profilbildung ausgeliefert. Die Auslieferung erfolgt über EU-Infrastruktur, sodass keine Einwilligung im Cookie-Banner erforderlich ist.

  • Keine Cookies, keine Fingerprinting-Skripte
  • Keine Weitergabe von Besucherdaten an Dritte
  • EU-Hosting der Register- und Widget-Auslieferung
  • Auslieferung als statische Grafik mit Verweis auf das Register
International Gültig · Certified for Cross-Border Services

International Standard Alignment

Zertifizierte Betriebe können ihre geprüfte Qualität auch gegenüber ausländischen Auftraggebern belegen. Die Prüfstelle gleicht dafür grenzüberschreitende Register- und Normstandards ab und weist das Ergebnis im öffentlichen Register aus.

Gültigkeit für ausländische Auftraggeber

Das Prüfzeichen wird zweisprachig ausgewiesen (deutsch/englisch) und ist für internationale Partnerunternehmen, Einkaufsabteilungen und Lieferantenaudits nachvollziehbar dokumentiert.

VIES-USt-ID-Prüfung

Abgleich der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über das EU-Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem als Nachweis der grenzüberschreitenden Unternehmereigenschaft.

LEI-Nummer-Abgleich

Sofern vorhanden, wird die Legal Entity Identifier-Nummer gegen das öffentliche GLEIF-Register geprüft und im Zertifikatsdatensatz hinterlegt.

ISO 9001 / 27001 Auditschnittstellen

Bestehende Managementsystem-Zertifikate werden als Vorprüfung anerkannt; die Prüfstelle dokumentiert Zertifikatsnummer, Zertifizierer und Laufzeit im Register.

Hinweis der Prüfstelle

Die dargestellten Angaben beschreiben die Prüf- und Kennzeichnungspraxis der Zertifizierungsstelle und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die konkrete werbliche Verwendung in Ihrem Unternehmen empfehlen wir eine Abstimmung mit Ihrer Rechtsberatung.