BGH I ZR 160/14
Urteilskonforme Fundstellenangabe
Der Bundesgerichtshof verlangt bei der Werbung mit Prüfzeichen, dass Verbraucher die Fundstelle der Prüfung ohne Mühe erreichen können. Jedes DDS-Siegel führt deshalb per Klick direkt auf den öffentlichen Registereintrag mit Prüfkatalog, Prüfnummer, Prüfjahr und Gültigkeitsdauer.
- Fundstelle im Siegel selbst verlinkt, kein zusätzlicher Suchweg
- Prüfkatalog nach DDS-Norm 01:2026 öffentlich einsehbar
- Gültigkeitsdauer und Ausstellungsdatum im Register ausgewiesen
- Click-to-Verify-Ansicht mit Prüfprotokoll und QR-Code
